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Bei der Einreise mit Hund nach Frankreich ist folgendes zu beachten:

 

Für Hunde und Katzen ist der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitzuführen, aus dem hervorgeht, dass das Tier über eine gültige Tollwutimpfung - ggf. eine Auffrischimpfung - verfügt. Der Eintrag im Impfzeugnis darf nicht älter als 1 Jahr sein und muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgen (in einigen Artikeln werden auch 21 Tage genannt) .

Die Tiere müssen durch Mikrochip (ab 3. Juli 2011 obligatorisch) oder Tätowierung identifizierbar sein. 

Für Kampfhunde gelten gesonderte Bestimmungen, die Sie unter "Einreisebestimmungen für Frankreich" finden.

Im eigenen Interesse sollte (genau wie zuhause) Vorsorge gegen Zecken- und Flohbefall getroffen werden.

Wenn Sie Fragen zu den Bestimmungen für die Mitnahme von Hunden haben, so finden Sie verlässliche und aktuelle Informationen bei "FranceGuide" 
(Offizielle Informationsseite über Tourismus in Frankreich).
 
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hund frankreich einreise

oder auf der Seite der französischen Botschaft in Berlin :

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Für den Transport des Hundes im Auto gelten in Frankreich ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland 
(Absicherung durch Gurt, Box oder Netz).

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letzte Änderung:  15.02.23