Im allgemeinen sind in Frankreich Hunde am Strand nicht gestattet.
Einige
Gemeinden bieten allerdings Ausnahmen an.
So gilt in Portiragnes Plage
z.B. folgende Regelung:
- Während der Saison (ca. 15.06. - 15.09.) sind Hunde im
bewachten Strandabschnitt nicht zugelassen.
- Im unbewachten Strandabschnitt sind Hunde auch in der Saison zugelassen.
Außerhalb der Saison verschwinden
alle Verbotsschilder für Hunde wieder - d.h. Hunde sind überall erlaubt.
Diese Luftaufnahme zeigt die Strandabschnitte
mit dem Hundestrand:

Ein Schild weist den Hundestrand aus

Stand Juni 2017:
Das oben abgebildete Schild am Strand ist (noch?)
nicht wieder aufgestellt.
Dieses Schild
kennzeichnet den Hundestrand,
wenn man vom Nachbarort Serignan Plage zum Strand von Portiragnes Plage kommt : 
In
der von der Gemeinde Portiragnes bei der Strandwache ausgehängten Verordnung
vom Mai 2017 wird im Artikel 36 ausdrücklich darauf verwiesen, dass sich südwestlich
der Segelschule Hunde in einem gekennzeichneten Gebiet aufhalten dürfen.
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